Jurafuchs

4,8(5.568 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

6. Juli 2026
2 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden“ (§ 3 Abs. 2 HGB)?

Land- oder Forstwirtschaft Betreibende erhalten die Kaufmannseigenschaft entgegen § 1 Abs. 1 HGB nicht durch Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 3 Abs. 1 HGB). Sie erhalten die Kaufmannseigenschaft, wenn das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert und die Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 S. 2 HGB) („Kann-Kaufmann“).

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community