Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Gesetzgebungskompetenz, kraft Natur der Sache (vor Art. 70 GG)
Definition: Gesetzgebungskompetenz, kraft Natur der Sache (vor Art. 70 GG)
Was versteht man unter der ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenz „kraft Natur der Sache“?
Eine Kompetenz kraft Natur der Sache besteht, wenn ein Sachgebiet „begriffsnotwendig“ nur vom Bund geregelt werden kann.
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