Öffentliches Recht
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Gesetzgebungskompetenzen
Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)
Definition: Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)
Was versteht man unter dem „gerichtlichen Verfahren“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)?
Das gerichtliche Verfahren meint die verfahrensmäßige Behandlung von Rechtsstreitigkeiten durch die staatlichen Gerichte einschließlich des Vollstreckungsrechts und des Gerichtskostenrechts.
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