Definition: Angriff (§ 316a Abs. 1 StGB)

19. April 2025

7 Kommentare

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Was versteht man unter einem „Angriff auf Leib oder Leben“ (§ 316a Abs. 1 StGB)?

Ein Angriff auf Leib oder Leben ist eine feindselige, unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung, bei der die Gefahr einer nicht ganz unerheblichen Verletzung besteht.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Skywalker

Skywalker

19.11.2023, 00:11:01

Hier wird allgemein nach der Definition eines Angriffs gefragt, die Antwort bezieht sich allerdings auf einen konkreten Angriff gegen Leib oder Leben.

LELEE

Leo Lee

26.11.2023, 10:00:34

Hallo Skywalker, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben nun den Fragetext entsprechend ergänzt, damit keine Verwirrungen mehr entstehen können :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Sinemm

Sinemm

20.2.2024, 18:38:22

Komischerweise wurde meine Antwort als falsch eingestuft, weil ich den Angriff auf die Entschlussfreiheit mit aufgeführt habe. Aber laut AS-Unterlagen gehört das zu einem Angriff dazu nach § 316a?

CR7

CR7

21.9.2024, 16:15:01

Ich würde hier die einheitliche Definition verwenden, die ich in fast jedem Lehrbuch/Kommentar lese und so auswendig gelernt habe: Verüben eines Angriffs ist jede feindselige Einwirkung auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit des Opfers. Die Definition deckt sich hier leider nicht mit der im Einführungskapitel.

Dogu

Dogu

21.12.2024, 09:52:41

Leider widerspricht die Definition immer noch den vorherigen Kapiteln.

FO

forste35

5.1.2025, 15:21:44

Bitte das oben genannte Problem der nicht übereinstimmenden Definitionen überarbeiten @jurafuchs :)

Vincent

Vincent

4.2.2025, 14:21:50

In der Subsumtion wird benannt, dass eine

Erheblichkeitsschwelle

überschritten sein muss. Dies stelle ich mir praktisch schwierig vor. Wann ist diese Schwelle überschritten ? Ein etwas stärkerer Schlag gegen den Arm stellt keine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit dar, dürfte jedoch im Falle eines fahrenden Autos, gerade bei höheren Geschwindigkeiten, ausreichen um den Fahrer zumindest in Angst zu versetzen oder Kausal eine Gefahr durch Kontrollverlust über das Auto herbeizuführen oder werden diese Fälle schlicht über die Entschlussfreiheit gelöst ?


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