Definition: Beleidigung (§ 185 StGB)
8. Juli 2025
1 Kommentar
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Definiere den Begriff „Beleidigung“ (§ 185 StGB):
Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe einer Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Selina
22.5.2025, 14:50:33
Wenn der Rengier als Fundstelle angegeben wird, wäre es ganz schön, wenn ihr (so wie er) auch den Begriff des "eigenen Missachten" hervorhebt. Rengier stellt ja auch in den weiteren Ausführungen explizit darauf ab, dass gerade in dem "eigene Missachtung" das relevante Abgrenzungsmerkmal zu §§ 186, 187 StGB liegt.