Definition: Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

10. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):

Unter einem Werturteil versteht man alle Äußerungen, die durch ein subjektives Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, ohne dass es auf die Qualität oder Richtigkeit der Äußerung ankommt.

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