Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):
Unter einem Werturteil versteht man alle Äußerungen, die durch ein subjektives Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, ohne dass es auf die Qualität oder Richtigkeit der Äußerung ankommt.
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