Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
4. April 2025
8 Kommentare
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Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):
Unter einem Werturteil versteht man alle Äußerungen, die durch ein subjektives Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, ohne dass es auf die Qualität oder Richtigkeit der Äußerung ankommt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nathiklu
5.7.2023, 02:18:45
Bin unfassbar dankbar über die Möglichkeit der KI oder der klassischen Methode. So prägt sich bei mir alles besser ein und die Lernmethode bleibt die Gleiche nur irgendwann mit den geforderten Schlagworten der Definitionen
Anna C. 143
25.3.2024, 18:04:13
Hallo Jurafuchs-Team, Danke erstmal für die hilfreichen Aufgaben (insbesondere auch die Definitionsfrage mit der KI). Wäre es noch möglich, Aufgaben zur Rechtfertigung für Art. 5 I GG (
Meinungsfreiheitbzw. Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG). Danke schonmal!
Anna C. 143
27.3.2024, 09:15:44
Dankeschön! Habe gerade gesehen, dass neue Aufgaben zu dem Thema hochgeladen wurden 😃

Lukas_Mengestu
27.3.2024, 14:13:37
Hi Anna, lieben Dank für das Feedback! In der Tat sind wir gerade dabei, die Rechtfertigung zu den einzelnen Grundrechten noch zu vertiefen. Da hat das ziemlich gut gepasst :D Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team