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Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
Definition: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
3. Juli 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter dem „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“?
Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen, ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
6.7.2024, 08:50:41
Mir sagt die KI, dass für eine
Vindikationslagedie Voraussetzungen des § 985 nicht vorliegen müssen. Aber genau das ist doch der Fall oder? Für das EBV brauche ich doch einen Anspruch aus § 985 und dann halt die §§ 987 ff. oder?
Tobias
3.9.2024, 13:09:39
Ja, aber der Zeitpunkt ist ein anderer. Bei 987ff. muss der EBV im Zeitpunkt der Schädigung/
Verwendungvorliegen. Bei 985 ist das anders, da kommt es auf den jetzt Zustand an