Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Abweichende Regelung (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG)
Definition: Abweichende Regelung (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „abweichende Regelungen“ (Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG):
Eine abweichende Regelung liegt in jeder Herbeiführung einer materiell anderen Rechtsfolge durch Gesetz.
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