Definition: Gefahr, gemeine
22. Februar 2025
2 Kommentare
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Definiere den Begriff „gemeine Gefahr“ im Polizeirecht:
Eine gemeine Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden für eine unbestimmte Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte droht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleks_is_Y
23.4.2024, 14:55:16
Gibt es einen Richtwert aus der Rechtsprechung, was "erhebliche" Sachwerte sind?
gova
24.4.2024, 20:52:11
Es wäre sehr schön, wenn ihr zu den einzelnen
DefinitionenBeispiele im Gesetz nennen könntet, in denen sie zu tragen kommen (für mich wären Beispiele aus der HSOG sehr wünschenswert).