Definition: Gefahr, gemeine

22. Februar 2025

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „gemeine Gefahr“ im Polizeirecht:

Eine gemeine Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden für eine unbestimmte Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte droht.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ALE

Aleks_is_Y

23.4.2024, 14:55:16

Gibt es einen Richtwert aus der Rechtsprechung, was "erhebliche" Sachwerte sind?

GO

gova

24.4.2024, 20:52:11

Es wäre sehr schön, wenn ihr zu den einzelnen

Definitionen

Beispiele im Gesetz nennen könntet, in denen sie zu tragen kommen (für mich wären Beispiele aus der HSOG sehr wünschenswert).


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