Definition: Risikoerhöhungslehre (§ 15 StGB)
17. Januar 2026
3 Kommentare
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Was versteht man unter der „Risikoerhöhungslehre“?
Nach der Risikoerhöhungslehre genügt für den Pflichtwidrigkeitszusammenhang, dass das pflichtwidrige Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts erhöht hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
G0d0fMischief
20.9.2024, 09:19:11
Vielleicht wäre es sinnvoll, hier noch zu ergänzen, dass die
Risikoerhöhungslehremit der Unschuldsvermutung nicht vereinbar ist?
WayanMajere
18.1.2025, 18:50:22
Sehen die Vertreter der R.-Lehre vermutlich anders.
G0d0fMischief
19.1.2025, 10:38:31
@[WayanMajere](278428) schon klar, aber es ist ja trotzdem ein Kritikpunkt der angemerkt werden kann
