Definition: Risikoerhöhungslehre (§ 15 StGB)

17. Januar 2026

3 Kommentare

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Was versteht man unter der „Risikoerhöhungslehre“?

Nach der Risikoerhöhungslehre genügt für den Pflichtwidrigkeitszusammenhang, dass das pflichtwidrige Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts erhöht hat.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief

G0d0fMischief

20.9.2024, 09:19:11

Vielleicht wäre es sinnvoll, hier noch zu ergänzen, dass die

Risikoerhöhungslehre

mit der Unschuldsvermutung nicht vereinbar ist?

WayanMajere

WayanMajere

18.1.2025, 18:50:22

Sehen die Vertreter der R.-Lehre vermutlich anders.

G0d0fMischief

G0d0fMischief

19.1.2025, 10:38:31

@[WayanMajere](278428) schon klar, aber es ist ja trotzdem ein Kritikpunkt der angemerkt werden kann


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