Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)
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Definition: Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)
17. April 2026
Was versteht man unter „dolus directus 1. Grades“ (Absicht)?
Der Täter handelt mit dolus directus 1. Grades (Absicht), wenn es ihm gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen (zielgerichteter Erfolgswille).
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