Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Unechte Urkunde (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Definition: Unechte Urkunde (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)

13. Dezember 2025

2 Kommentare

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Wann ist eine Urkunde „unecht“ (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB)?

Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der sich aus ihr als Aussteller der verkörperten Erklärung ergibt.

Das entscheidende Kriterium ist also die Identitätstäuschung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BL

Blotgrim

2.6.2023, 08:57:25

Wie wäre es jetzt wenn ich einen Entwurf verwende. Der Aussteller wäre ja der richtige. Würde es daran scheitern, dass es keine Urkunde ist, weil der Aussteller sie nicht zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt hat oder wäre das trotzdem noch

Urkundenfälschung

?

lexspecialia

lexspecialia

31.5.2025, 13:05:26

Ja , wenn der Entwurf ohne Wissen oder gegen den Willen des Ausstellers verwendet wird, liegt eine

unechte Urkunde

vor. Denn der Aussteller hat die Erklärung nicht als seine abgegeben (Geistigkeitstheorie).


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