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Erforderlichkeit zur Wahrung der Wirtschaftseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 3 GG)

Definition: Erforderlichkeit zur Wahrung der Wirtschaftseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 3 GG)

22. Februar 2025

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Definiere den Begriff „Erforderlichkeit zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 3 GG):

Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtssetzung geht.

Bloß ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Befürchtung begründet ist, dass es sonst zum Erliegen des nationalen Wirtschaftskreislaufs kommen kann. Hier solltest du zumindest die „Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums“ nennen. Die Wirtschaftseinheit wird zwar weiter ausgelegt als die Rechtseinheit und kann daher auch als „Joker der Erforderlichkeitsklausel“ bezeichnet werden. Eine ausführliche und saubere Subsumtion wird deshalb aber umso wichtiger.
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