4,7(9.226 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Dereliktion (§ 959 BGB)

21. April 2026

5 Kommentare


Was versteht man unter „Dereliktion“ (§ 959 BGB)?

Die Voraussetzungen der Dereliktion sind ausschließlich nach zivilrechtlichen Maßstäben zu entscheiden. Insbesondere muss der Derelinquierende verfügungsbefugt und geschäftsfähig sein, den Verzichtswillen erkennbar betätigen und den unmittelbaren Besitz verlieren.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Melli1312

Melli1312

16.1.2025, 07:31:39

Ich finde hier müsste die Frage lauten "Was sind die Voraussetzungen" anstatt "Was ist die

Dereliktion

", weil sich die Antwort unterscheidet.

JI

Jimmy105

11.7.2025, 13:10:19

Stimme zu!

phaisyle

phaisyle

18.1.2026, 17:06:40

Finde auch dass die Fragestellung leider nicht zur Antwort passt.

Philip

Philip

1.2.2026, 10:11:47

Bin da ganz bei euch!

BEN

Beni

9.2.2026, 15:54:17

Ja

, auch beim spaced repition ist mir das jetzt wiederholt passiert. Nervig


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen