Dereliktion | Vernichtungsabsicht (Abwandlung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O stiehlt das Portemonnaie der Z. Nachdem O einen 50€-Schein entnimmt, hat er kein Interesse mehr an dem Portemonnaie und wirft es in einen Mülleimer im Park. T nimmt es kurz darauf an sich.
Einordnung des Falls
Dereliktion | Vernichtungsabsicht (Abwandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Verhalten des T könnte nur dann ein Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) liegen, wenn das Portemonnaie für T fremd war.
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Genau, so ist das!
2. Indem O das Portemonnaie in den Mülleimer geworfen hat, hat er sein Eigentum daran aufgegeben (§ 959 BGB). Dadurch wurde das Portemonnaie herrenlos.
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Nein, das trifft nicht zu!