4,7(9.022 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Niedrige Beweggründe (§ 211 Abs. 2 StGB)

14. Mai 2026

4 Kommentare


Definiere den Begriff „niedrige Beweggründe“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Hierbei sind die Gesamtumstände der Tat zu berücksichtigen. Gefühle wie Eifersucht, Rache, Wut und Enttäuschung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie unbegründet bzw. objektiv nicht mehr nachvollziehbar sind.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

18.10.2025, 05:52:38

Die niedrigen

Beweggründe

sind aus meiner Sicht das wohl subjektivste und deshalb kritischste Mordmerkmal, das sehr nah an das Gesinnungsstrafrecht kommt. Wie wird denn in der Praxis gewürdigt, ob man "objektiv" Verständnis für die Tat hat? Letztlich ist das doch das subjektive Empfinden der Richter.

Foxxy

Foxxy

18.10.2025, 05:52:42

Ob ein Beweggrund „niedrig“ ist, wird durch einen objektiven Maßstab bestimmt: Es kommt darauf an, ob das Motiv nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist. Die Gerichte prüfen das anhand aller Umstände des

Einzelfall

s, einschließlich der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände, und legen dabei einen überindividuellen, nicht rein subjektiven Maßstab an. Es geht also nicht darum, ob die Richter persönlich Verständnis haben, sondern ob die Gesellschaft das Motiv als besonders verwerflich ansieht.

cSchmitt

cSchmitt

5.1.2026, 10:38:12

Deshalb werden die niedrigen

Beweggründe

- sofern sie als Auffangtatbestand dienen - nur sehr eingeschränkt angewandt. Dies zeigt sich in dem Zusatz der Betrachtung der Umstände des

Einzelfall

s und der Frage nach der objektiven Nachvollziehbarkeit der Motive. Natürlich geschieht diese Wertung durch den Richter. Dabei ist er jedoch nicht daran gebunden, was er selbst für nachvollziehbar hält (subjektive Nachvollziehbarkeit), sondern was allgemein anerkannt als nachvollziehbar gilt (objektive Nachvollziehbarkeit). Wie bereits die Definition nach „allgemein sittlicher“ Wertung aufzeigt, geht es hierbei um das allgemein Sittenverständnis. Dieses ist durchaus feststellbar und an objektiven Merkmalen wie Gesetzen, Geschichte und Traditionen festzumachen. Abgesehen davon ist das Strafrecht - sofern es sich auf Vorsatztaten bezieht - immer ein Gesinnungsstrafrecht. Denn gerade im Vorsatzdelikt wird die gesetzwidrige und damit gesellschaftlich ungewünschte Gesinnung bestraft. Das drückt sich vor allem in der

Versuchsstrafbarkeit

oder in abstrakten Gefährdungsdelikten aus, denn hier ist häufig noch gar kein

Schaden

abseits des subjektiven Elements entstanden. Dabei bleiben die Gerichte - wenn ein Geständnis seitens des Täter ausbleibt - immer darauf angewiesen, von den objektiven Umständen auf eine subjektive Gesinnung abzuleiten. Das kann natürlich zu ungerecht (empfundenen) Entscheidungen führen - schließlich kann niemand tatsächlich in den Kopf des (vermeintlichen) Täters schauen - doch ist es die Grundlage der Strafbarkeit (wie wir auch in dem Erfordernis des Vorsatzes und der

Schuld

sehen). Wären Gerichten Unterstellungen einer subjektiven Einstellung verwehrt, wären sie zur Verurteilung auf die Mithilfe des Täters und seine Eigenbelastung angewiesen, was dem Grundsatz zuwider läuft, dass sich niemand selbst belasten muss. Gerade weil den Be

schuld

igten dieses Recht zusteht, erfordert es spiegelbildlich die Ableitung subjektiver Elemente aus objektiven Umständen durch das Gericht.

MEL

meloezel

17.2.2026, 10:23:39

ich würde mich freuen, wenn mehr Alternativen zu den Definitionen gegeben sind, da ich meine Definition beispielsweise anders lerne, als die KI es bewertet. Wenn ich es also anders formuliere, wird es direkt als falsch bewertet.