Definition: Rechtsbindungswille (vor § 104 BGB)

23. November 2024

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Was versteht man unter „Rechtsbindungswille“ im objektiven Tatbestand einer Willenserklärung?

Ein Rechtsbindungswille im Rahmen des objektiven Tatbestands einer Willenserklärung liegt vor, wenn der Erklärende sich aus Sicht eines Dritten in irgendeiner Weise rechtlich erheblich erklären will.

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