Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Verfassungsbeschwerde

Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

Definition: Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)

21. Februar 2026

4,0(63 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie definierst Du den Begriff der gegenwärtigen Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?

Der Beschwerdeführer ist gegenwärtig betroffen, wenn die Beschwer schon und noch vorhanden ist.

Das bedeutet: Die Beschwer muss „aktuell“ sein. Es reicht grundsätzlich nicht aus, wenn die Beschwer erst zukünftig eintritt oder sich bereits erledigt hat. Beachte jedoch: Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die gegenwärtige Betroffenheit trotz zukünftiger Beschwer oder Erledigung dennoch zu bejahen ist.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Verfassungsprozess-Recht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen