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Definition: Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)
Definition
Wie definiert sich die Bekenntnisfreiheit als Teil des sog. forum externum der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?
Die Bekenntnisfreiheit enthält die Freiheit des Einzelnen, seinen Glauben im Wege religiös geprägter Meinungsäußerung nach außen hin kundzutun.
Fundstellen
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