Definition: Bote (vor § 164 BGB)
18. Januar 2026
2 Kommentare
4,8 ★ (4.099 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff des „Boten“:
Ein Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung im Auftrag des Erklärenden an den Empfänger.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
