Öffentliches Recht

Kommunalrecht

Bürger und Einwohner

Öffentliche Einrichtung - Definition

Definition: Öffentliche Einrichtung - Definition

20. Dezember 2025

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Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:

Eine öffentliche Einrichtung ist eine Sach- und Personalgesamtheit, die im öffentlichen Interesse unterhalten und durch gemeindlichen Widmungsakt der Benutzung durch die Gemeindeangehörigen zugänglich gemacht wird.

Im öffentlichen Interesse werden Einrichtungen betrieben, wenn sie der Daseinsvorsorge dienen. Die Widmung erfolgt etwa durch Satzung oder Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG), kann aber auch konkludent durch tatsächliche Inbetriebnahme ergehen.Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind: die öffentliche Wasser- und Stromversorgung, Jugendtreffs, Stadthallen, Theater, Büchereien, Schwimmbäder, Messeplätze und Friedhöfe.
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