Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)
Definition: Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)
4. März 2026
2 Kommentare
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Was versteht man unter einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird (§ 54 S. 1 VwVfG).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Billy123
24.11.2025, 11:14:44
warum soll man sowas auswendig wissen
Linne Hempel
14.1.2026, 11:21:42
