Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Wiederholung / Definitionen
Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 767 ZPO)
Definition: Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzbedürfnis (§ 767 ZPO)
1. Mai 2025
4,9 ★ (159 mal geöffnet in Jurafuchs)
Damit eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) zulässig ist, muss unter anderen ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen. Wann ist dies der Fall?
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung droht oder schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Ferner darf es auch keinen einfacheren und billigeren Weg geben, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!