Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
23. Januar 2026
17 Kommentare
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Wie prüfst Du die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)?
Zulässigkeit
Zuständigkeit des Gerichts
Rechtsschutzbedürfnis
Begründetheit
Materiell-rechtliche Einwendung gegen titulierten Anspruch
Keine Präklusion, § 767 Abs. 2, Abs. 3 ZPO
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julia
13.11.2021, 17:47:53
Tigerwitsch
14.11.2021, 00:31:26
Die Parteien sind sachbefugt, wenn der Kläger Vollstreckungs
schuldner und der Beklagte
Vollstreckungsgläubigerist. Vollstreckungs
schuldner ist derjenige, der im Titel oder
Vollstreckungsklauselals
Schuldner geführt wird.
Vollstreckungsgläubigerist, wer entweder im Titel als
Vollstreckungsgläubigeraufgeführt wird, oder für den der Titel umgeschrieben wurde. Meistens dürfte das wohl unproblematisch gegeben sein. Im Falle einer
Abtretungoder Miterben könnte man in diesem Prüfungspunkt etwas mehr ausführen.
faref
23.7.2023, 19:03:43
gehört das nicht in die Zulässigkeit unter den Begriff „Aktivlegitimation“ ?
Saufen_Fetzt
24.7.2023, 00:50:37
Nein! Aktivlegitimation (=Kläger ist Anspruchsinhaber) ist eine Sache der Begründetheit genauso wie Passivlegitimation (=Beklagter ist
Schuldner des behaupteten Anspruchs / „richtiger Beklagter“, wenn du so willst). Bitte nicht mit Prozessführungsbefugnis (=Kläger hat (warum auch immer) das Recht, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen) durcheinander bringen.
alva1993
30.10.2025, 16:32:15
Es ist richtig, dass die Aktiv- bzw. Passivlegitimation in der Begründetheit und die Prozessführungsbefugnis in der Zulässigkeit zu verordnen ist. Es ist allerdings umstritten, ob die Ausführungen, die unter dem Punkt „
Sachbefugnis" anzustellen sind, nicht auch im Rahmen der ZLK - Prozessführungsbefugnis verordnet werden können. Letztlich kann man es in der Klausur einen Aufbau wählen, ohne diesen zu begründen.
till.
5.12.2025, 15:39:50
@[
Linne Hempel](243622) es wäre super toll, wenn ihr (auch wenn noch für alle Punkte Erläuterungen kommen sollen, siehe andere Forumsfrage) diese Info von @[Tigerwitsch](2840) schon einmal vorab einfügen könntet. Die Frage scheint sich ja vielen zu stellen:)) Vielen Dank für euren Einsatz!!
lambogallardo
6.1.2025, 13:24:29
Die Erhebung der Klage durch den
Schuldner iSd § 767 Abs. 1 ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (BGH NZG 2016, 221 Rn. 22; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 45; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rn. 39; vgl. BGH NJW-RR 2014, 653 Rn. 12)
2cool4lawschool
23.1.2025, 18:54:49
idR müssen ja immer die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, aber mWn sprichst du bis auf
Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB, alles andere nur an, wenn es problematisch ist.
Jura_Hacks
24.2.2025, 11:28:01
Zwar ist eine Reiter mit "Erklärungen" vorgesehen, dieser geht trotz Anklickens leider nicht auf oder enthält keinen Inhalt.
Christian Leupold-Wendling
8.3.2025, 07:52:37
Danke für den Hinweis! Wir blenden den Button aus, wenn es keine Hinweistexte gibt
Sustainable Finance
8.3.2025, 10:19:50
Schöner wäre es, ihr würdet Hinweistexte hinzufügen ;)
Aleks_is_Y
12.3.2025, 14:12:31
Das wäre in der Tat schöner!
Christian Leupold-Wendling
1.4.2025, 12:19:09
Auch darum werden wir uns kümmern! 😊
ASB
22.7.2025, 03:08:42
Würde mich auch über Hinweistexte freuen :)
Sege
2.10.2025, 09:07:47
Man bekommt bei der KI-Zusammenfassung immerhin ein bisschen Erläuterung zu den einzelnen Punkten
