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Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)

22. März 2026

18 Kommentare


Wie prüfst Du die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)?

  1. Zulässigkeit

    1. Statthaftigkeit

    2. Zuständigkeit des Gerichts

    3. Rechtsschutzbedürfnis

  2. Begründetheit

    1. Sachbefugnis

    2. Materiell-rechtliche Einwendung gegen titulierten Anspruch

    3. Keine Präklusion, § 767 Abs. 2, Abs. 3 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Julia

Julia

13.11.2021, 17:47:53

Was ist denn die

Sachbefugnis

?

Da

von habe ich noch nie gehört.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

14.11.2021, 00:31:26

Die Parteien sind sachbefugt, wenn der Kläger Vollstreckungsschuldner und der Beklagte

Vollstreckungsgläubiger

ist. Vollstreckungsschuldner ist derjenige, der im Titel oder Vollstreckungsklausel als Schuldner geführt wird.

Vollstreckungsgläubiger

ist, wer entweder im Titel als

Vollstreckungsgläubiger

aufgeführt wird, oder für den der Titel umgeschrieben wurde. Meistens dürfte

da

s wohl unproblematisch gegeben sein. Im Falle einer Abtretung oder Miterben könnte man in diesem Prüfungspunkt etwas mehr ausführen.

FAREF

faref

23.7.2023, 19:03:43

gehört

da

s nicht in die Zulässigkeit unter den Begriff „Aktivlegitimation“ ?

SAUFE

Saufen_Fetzt

24.7.2023, 00:50:37

Nein! Aktivlegitimation (=Kläger ist Anspruchsinhaber) ist eine Sache der Begründetheit genauso wie Passivlegitimation (=Beklagter ist Schuldner des behaupteten Anspruchs / „richtiger Beklagter“, wenn du so willst). Bitte nicht mit Prozessführungsbefugnis (=Kläger hat (warum auch immer)

da

s Recht, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen) durcheinander bringen.

AL

alva1993

30.10.2025, 16:32:15

Es ist richtig,

da

ss die Aktiv- bzw. Passivlegitimation in der Begründetheit und die Prozessführungsbefugnis in der Zulässigkeit zu verordnen ist. Es ist allerdings umstritten, ob die Ausführungen, die unter dem Punkt „

Sachbefugnis

" anzustellen sind, nicht auch im Rahmen der ZLK - Prozessführungsbefugnis verordnet werden können. Letztlich kann man es in der Klausur einen Aufbau wählen, ohne diesen zu begründen.

TI

till.

5.12.2025, 15:39:50

@[

Linne Hempel

](243622) es wäre super toll, wenn ihr (auch wenn noch für alle Punkte Erläuterungen kommen sollen, siehe andere Forumsfrage) diese Info von @[Tigerwitsch](2840) schon einmal vorab einfügen könntet. Die Frage scheint sich

ja

vielen zu stellen:)) Vielen

Da

nk für euren Einsatz!!

Blackpanther

Blackpanther

28.1.2026, 17:52:33

In unserer Z II AG wurde empfohlen, den Vollstreckungsabwehrkläger in der Zulässigkeit unter Prozessführungsbefugnis und den Vollstreckungsabwehrbeklagten unter

Sachbefugnis

/Passivlegitimation in der Begründetheit zu prüfen.

Da

s mache der BGH wohl auch so.

lambogallardo

lambogallardo

6.1.2025, 13:24:29

Die Erhebung der Klage durch den Schuldner iSd § 767 Abs. 1 ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (BGH NZG 2016, 221 Rn. 22; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 45; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rn. 39; vgl. BGH NJW-RR 2014, 653 Rn. 12)

2cool4lawschool

2cool4lawschool

23.1.2025, 18:54:49

idR müssen

ja

immer die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, aber mWn sprichst du bis auf Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB, alles andere nur an, wenn es problematisch ist.

JURA

Jura_Hacks

24.2.2025, 11:28:01

Zwar ist eine Reiter mit "Erklärungen" vorgesehen, dieser geht trotz Anklickens leider nicht auf oder enthält keinen Inhalt.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

8.3.2025, 07:52:37

Da

nke für den Hinweis! Wir blenden den Button aus, wenn es keine Hinweistexte gibt

Sustainable Finance

Sustainable Finance

8.3.2025, 10:19:50

Schöner wäre es, ihr würdet Hinweistexte hinzufügen ;)

ALE

Aleks_is_Y

12.3.2025, 14:12:31

Da

s wäre in der Tat schöner!

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

1.4.2025, 12:19:09

Auch

da

rum werden wir uns kümmern! 😊

ASB

ASB

22.7.2025, 03:08:42

Würde mich auch über Hinweistexte freuen :)

Sege

Sege

2.10.2025, 09:07:47

Man bekommt bei der KI-Zusammenfassung immerhin ein bisschen Erläuterung zu den einzelnen Punkten


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