Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)

30. April 2025

13 Kommentare

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Wie prüfst Du die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)?

  1. Zulässigkeit

    1. Statthaftigkeit

    2. Zuständigkeit des Gerichts

    3. Rechtsschutzbedürfnis

  2. Begründetheit

    1. Sachbefugnis

    2. Materiell-rechtliche Einwendung gegen titulierten Anspruch

    3. Keine Präklusion, § 767 Abs. 2, Abs. 3 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Julia

Julia

13.11.2021, 17:47:53

Was ist denn die

Sachbefugnis

? Davon habe ich noch nie gehört.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

14.11.2021, 00:31:26

Die Parteien sind sachbefugt, wenn der Kläger Vollstreckungsschuldner und der Beklagte

Vollstreckungsgläubiger

ist. Vollstreckungsschuldner ist derjenige, der im Titel oder Vollstreckungsklausel als Schuldner geführt wird.

Vollstreckungsgläubiger

ist, wer entweder im Titel als

Vollstreckungsgläubiger

aufgeführt wird, oder für den der Titel umgeschrieben wurde. Meistens dürfte das wohl unproblematisch gegeben sein. Im Falle einer

Abtretung

oder Miterben könnte man in diesem Prüfungspunkt etwas mehr ausführen.

FAREF

faref

23.7.2023, 19:03:43

gehört das nicht in die Zulässigkeit unter den Begriff „Aktivlegitimation“ ?

SAUFE

Saufen_Fetzt

24.7.2023, 00:50:37

Nein! Aktivlegitimation (=Kläger ist Anspruchsinhaber) ist eine Sache der

Begründetheit

genauso wie

Passivlegitimation

(=Beklagter ist Schuldner des behaupteten Anspruchs / „richtiger Beklagter“, wenn du so willst). Bitte nicht mit Prozessführungsbefugnis (=Kläger hat (warum auch immer) das Recht, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen) durcheinander bringen.

lambogallardo

lambogallardo

6.1.2025, 13:24:29

Die Erhebung der Klage durch den Schuldner iSd § 767 Abs. 1 ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (BGH NZG 2016, 221 Rn. 22; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 45; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rn. 39; vgl. BGH NJW-RR 2014, 653 Rn. 12)

2cool4lawschool

2cool4lawschool

23.1.2025, 18:54:49

idR müssen ja immer die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, aber mWn sprichst du bis auf

Statthaftigkeit

, Zuständigkeit und RSB, alles andere nur an, wenn es problematisch ist.

JURA

Jura_Hacks

24.2.2025, 11:28:01

Zwar ist eine Reiter mit "Erklärungen" vorgesehen, dieser geht trotz Anklickens leider nicht auf oder enthält keinen Inhalt.

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

8.3.2025, 07:52:37

Danke für den Hinweis! Wir blenden den Button aus, wenn es keine Hinweistexte gibt

Sustainable Finance

Sustainable Finance

8.3.2025, 10:19:50

Schöner wäre es, ihr würdet Hinweistexte hinzufügen ;)

ALE

Aleks_is_Y

12.3.2025, 14:12:31

Das wäre in der Tat schöner!

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

1.4.2025, 12:19:09

Auch darum werden wir uns kümmern! 😊


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