Definition: Erfolgsunrecht (§ 823 Abs. 1)
6. April 2025
4 Kommentare
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Was besagt die Lehre vom Erfolgsunrecht?
Die Lehre vom Erfolgsunrecht besagt, dass die Rechtswidrigkeit einer Handlung durch den Verletzungserfolg indiziert wird. Widerlegt werden kann diese Vermutung durch das Geltendmachen von Rechtfertigungsgründen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
15.3.2025, 00:16:35
klar, Zivil- und Strafrecht sind nicht dasselbe, aber wieso wird die
Rechtswidrigkeitnicht nur die Tatbestandsmßigkeit im Strafrecht indiziert? vielen Dank :)
Daniel
15.3.2025, 09:41:41
Da muss ich zustimmen. Nach der h.M. wird im Strafrecht i.d.R. die
Rechtswidrigkeitdurch die
Tatbestandsmäßigkeitindiziert.

Major Tom(as)
15.3.2025, 10:28:26
Ich persönlich habe es ebenso gelernt, dass man im Strafrecht "Die indizierte
Rechtswidrigkeitentfällt nicht aufgrund von Rechtfertigungsgründen" schreibt. Den von euch angesprochenen Satz findet man in zig Lehrbüchern als richtig. Daher halte ich den Klausurentipp für mindestens irreführend. Ganz im Gegensatz zu eurer Aussage würde ich ihn im Strafrecht als "in Ordnung" ansehen, aber im Zivilrecht davon abraten, die Formulierung zu verwenden - gilt dies doch nur für die unmittelbare Verletzung durch ein Tun (bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen bedarf es einer zusätzlichen Sorfgalts
pflichtverletzung).
JohannaM
15.3.2025, 10:28:53
Das habe ich tatsächlich auch so gelernt:)