Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Erfolgsunrecht (§ 823 Abs. 1)

Definition: Erfolgsunrecht (§ 823 Abs. 1)

6. April 2025

4 Kommentare

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Was besagt die Lehre vom Erfolgsunrecht?

Die Lehre vom Erfolgsunrecht besagt, dass die Rechtswidrigkeit einer Handlung durch den Verletzungserfolg indiziert wird. Widerlegt werden kann diese Vermutung durch das Geltendmachen von Rechtfertigungsgründen.

Die Formulierung „Die Tatbestandlichkeit indiziert die Rechtswidrigkeit“ solltest du ausschließlich in zivilrechtlichen Klausuren verwenden niemals im Strafrecht!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

15.3.2025, 00:16:35

klar, Zivil- und Strafrecht sind nicht dasselbe, aber wieso wird die

Rechtswidrigkeit

nicht nur die Tatbestandsmßigkeit im Strafrecht indiziert? vielen Dank :)

DAN

Daniel

15.3.2025, 09:41:41

Da muss ich zustimmen. Nach der h.M. wird im Strafrecht i.d.R. die

Rechtswidrigkeit

durch die

Tatbestandsmäßigkeit

indiziert.

Major Tom(as)

Major Tom(as)

15.3.2025, 10:28:26

Ich persönlich habe es ebenso gelernt, dass man im Strafrecht "Die indizierte

Rechtswidrigkeit

entfällt nicht aufgrund von Rechtfertigungsgründen" schreibt. Den von euch angesprochenen Satz findet man in zig Lehrbüchern als richtig. Daher halte ich den Klausurentipp für mindestens irreführend. Ganz im Gegensatz zu eurer Aussage würde ich ihn im Strafrecht als "in Ordnung" ansehen, aber im Zivilrecht davon abraten, die Formulierung zu verwenden - gilt dies doch nur für die unmittelbare Verletzung durch ein Tun (bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen bedarf es einer zusätzlichen Sorfgalts

pflichtverletzung

).

JO

JohannaM

15.3.2025, 10:28:53

Das habe ich tatsächlich auch so gelernt:)


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