Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Erfolgsunrecht (§ 823 Abs. 1)

Definition: Erfolgsunrecht (§ 823 Abs. 1)

12. Juli 2025

7 Kommentare

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Was besagt die Lehre vom Erfolgsunrecht?

Die Lehre vom Erfolgsunrecht besagt, dass die Rechtswidrigkeit einer Handlung grundsätzlich durch den Verletzungserfolg indiziert wird. Widerlegt werden kann diese Vermutung durch das Geltendmachen von Rechtfertigungsgründen.

Der Grundsatz, dass die Tatbestandlichkeit die Rechtswidrigkeit indiziert, gilt nicht bei sog. offenen Tatbeständen, also v.a. wenn die Rechtsgutsverletzung in Form eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegeben ist. Hier bedarf es einer gesonderten Wertung im Sinne einer Interessen- und Güterabwägung. Auch in Fällen, in denen die Verletzungshandlung ein Unterlassen darstellt, wird die Rechtswidrigkeit nicht indiziert. Hier muss gesondert festgestellt werden, dass der Schädiger gegen eine Rechtspflicht zum Handeln (meist: Verkehrssicherungspflichten) verstoßen hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

15.3.2025, 00:16:35

klar, Zivil- und Strafrecht sind nicht dasselbe, aber wieso wird die

Rechtswidrig

keit nicht nur die Tatbestandsmßigkeit im Strafrecht indiziert? vielen Dank :)

DAN

Daniel

15.3.2025, 09:41:41

Da muss ich zustimmen. Nach der h.M. wird im Strafrecht i.d.R. die

Rechtswidrig

keit durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert.

Major Tom(as)

Major Tom(as)

15.3.2025, 10:28:26

Ich persönlich habe es ebenso gelernt, dass man im Strafrecht "Die indizierte

Rechtswidrig

keit entfällt nicht aufgrund von Rechtfertigungsgründen" schreibt. Den von euch angesprochenen Satz findet man in zig Lehrbüchern als richtig. Daher halte ich den Klausurentipp für mindestens irreführend. Ganz im Gegensatz zu eurer Aussage würde ich ihn im Strafrecht als "in Ordnung" ansehen, aber im Zivilrecht davon abraten, die Formulierung zu verwenden - gilt dies doch nur für die unmittelbare Verletzung durch ein Tun (bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen bedarf es einer zusätzlichen Sorfgalts

pflichtverletzung

).

JO

JohannaM

15.3.2025, 10:28:53

Das habe ich tatsächlich auch so gelernt:)

Juraddicted

Juraddicted

6.5.2025, 22:28:54

Gibt es denn hier ein Update von der Jura🦊Seite 😊? lg

Nadim Sarfraz

Nadim Sarfraz

10.6.2025, 13:48:49

Hallo @[Juraddicted](96780), besten Dank für Deine Anmerkung - wir haben diese zum Anlass genommen, die Aufgabe entsprechend anzupassen. Liebe Grüße, Nadim für das Jurafuchs-Team

Juraddicted

Juraddicted

10.6.2025, 15:16:57

Danke! Den Vertiefungshinweis finde ich jetzt sehr gut :) Liebe Grüße


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