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Definition: Leichtfertig (vor § 15 StGB)
7. Mai 2026
9 Kommentare
Wann handelt der Täter „leichtfertig“?
Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
paul1ne
15.2.2025, 18:54:58
Cillar
21.2.2025, 13:31:51
Beim
Raub mit Todesfolge, § 251 StGB "wenigstens
leichtfertigverursacht" steht es explizit im Normtext.
Moritz
16.6.2025, 10:41:16
§§ 138 Abs. 3, 251, 306c StGB
Beni
28.5.2025, 16:03:41
Bei der Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinne stellt ihr nicht auf die zivilrechtliche
Definitionab, für meine Begriffe zurecht. Aber im Rahmen der
Leichtfertigkeitwird dann auf die grobe außer Achtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt abgestellt, also praktisch der zivilrechtlichen
Definitionvon grober Fahrlässigkeit. ist das nicht widersprüchlich/inkonsequent?
MajorTom(as)
15.7.2025, 18:08:00
Ohne das direkt zu beantworten, füge ich hier mal eine Original-
Definitiondes BGH ein, mit der man vielleicht auf der "sichereren Seite" dahingehend ist, dass man sich nicht der Kritik aussetzt, einfach das Zivilrecht zu verwenden, habe nämlich auch "leichte Bauchschmerzen":
Leichtfertighandelt, "wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit (des Erfolgseintritts/ konkreten Verlaufs) aus besonderem Leichtsinn oder aus besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lä(ss)t." (BGH: 2 StR 257/84 )
Beni
4.2.2026, 20:58:04
@[Foxxy](180364) wie sieht’s aus ?
Foxxy
4.2.2026, 20:58:33
@[Beni](271478) Kurz: nicht widersprüchlich.
Leichtfertigkeitist strafrechtlich ein eigenständiger, qualifizierter Fahrlässigkeitsvorwurf:
leichtfertighandelt, wer
die im Verkehr erforderliche Sorgfaltin schwerwiegender Weise verletzt. Das ist inhaltlich der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht ähnlich, aber kein Import des zivilrechtlichen Maßstabs. Zur Einordnung: einfache Fahrlässigkeit = „normale“
Sorgfaltspflichtverletzung;
Leichtfertigkeit= besonders gravierende Pflichtwidrigkeit, etwa das Außerachtlassen einer sich aufdrängenden Gefahr aus besonderer Gleichgültigkeit/Leichtsinn. Das deckt sich mit der von @[MajorTom(as)](258980) zitierten BGH-Formel und markiert die Schwelle zwischen einfacher Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.
