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Definition: Fahrlässig (vor § 15 StGB)
22. April 2026
6 Kommentare
Wann handelt der Täter „fahrlässig“?
Fahrlässig verhält sich, wer solche tatbestandsverwirklichenden Folgen seines Verhaltens nicht erkennt und vermeidet, die er bei Aufbietung der erforderlichen Sorgfalt hätte vorhersehen und vermeiden können und müssen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
emiljura
7.12.2024, 15:38:48
Weshalb verneint der Chatbot gänzlich die aus dem BGB abgeleitete
Fahrlässigkeitaus § 276 II „sorgfaltswidrig handelt, wer
die im Verkehr erforderliche Sorgfaltaußer Acht lässt“ ? Das ist m.E. richtig, wenn auch für das Strafrecht ausbaufähig, aber sicher nicht falsch!
Dogu
30.12.2024, 19:17:02
Moritz
16.6.2025, 10:28:21
In Lehrbüchern wird die zivilrechtliche
Definition(im Ausgangspunkt) aber teilweise verwendet (siehe z.B. Murmann, Grundkurs-Strafrecht, § 30 Rn. 3). Zudem bestehen m.E. nach Zweifel an der hier genannten
Definition, weil (bewusste)
Fahrlässigkeitnach h.M. (
Billigungstheorie) eben auch vorliegt, wenn der Täter die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkennt, aber ernsthaft auf deren ausbleiben vertraut. Kindhäuser/Zimmermann vertreten bei der Abgrenzung von
Vorsatzund
Fahrlässigkeitdemgegenüber die
Möglichkeitstheorie. Nach dieser Ansicht kommt es für die Abgrenzung also darauf an, ob der Täter die (konkrete) Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung erkannt hat (dann
Vorsatz) oder nicht (dann
Fahrlässigkeit). Nach dieser Ansicht macht der hier genannte
Fahrlässigkeitsbegriff dann auch Sinn, weil
Fahrlässigkeitstets vorliegt, wenn der Täter die (konkrete) Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkannt hat. Wenn man aber der h.M. (
Billigungstheorie) folgt, sollte man dementsprechend auch die hier genannte
Fahrlässigkeits
definitionanpassen.
Fiona_
25.2.2026, 11:32:27
@[emiljura](275128) Meiner Meinung nach kannst du ruhig die
Definitionnehmen, wenn du aber noch ergänzt, dass der Täter dabei keinen
Vorsatzhat. Zwar sollte man zivilrechtliche
Definitionen nicht blind auf das Strafrecht übertragen, wie @[Dogu](137074) schon sagt, aber so hättest du trotzdem alle wichtigen Merkmale in deiner
Definition:) Ich habe z.B. geschrieben: "Der Täter handelt
fahrlässig, wenn er die objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch ein rechtlich relevantes Risiko geschaffen hat und das ganze ohne
Vorsatzmacht".
be-gay-do-criminal-law
26.3.2025, 15:26:52
An welcher Stelle des Gutachtens in einer
Fahrlässigkeitsprüfung würde ich die in der Aufgabe abgefragte
Definitiondenn anbringen?
benjaminmeister
12.4.2025, 12:41:02
Du würdest sie im primär bei der objektiven Sorgfalts
pflichtverletzung(nach der Tatbestandserfüllung und
Kausalitätund vor der objektiven Zurechnung) im Tatbestand prüfen. Aber auch auf
Schuldeben brauchst du sie (in abgewandelter Form) für die Prüfung der subjektiven Sorgfalts
pflichtverletzung.
