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Definition: Versuch, fehlgeschlagener (§ 24 StGB)
Definition
Wann ist ein Versuch „fehlgeschlagen“ (§ 24 StGB)?
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen.
Fundstellen
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