Rücktritt vom Kaufvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Campingfan C erwirbt von Autohändlerin A am 15.03. ein Wohnmobil auf Raten, wobei sich A das Eigentum vorbehält. Als C die zweite Rate auch nach einer Nachfristsetzung nicht bezahlt, will A „das Geschäft beenden und das Wohnmobil zurück.“
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Einordnung des Falls
Rücktritt vom Kaufvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist A zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist A wirksam zurückgetreten?
Genau, so ist das!
3. Kann A Rückübereignung des Wohnmobils von C verlangen (§ 346 Abs. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
4. A kann Herausgabe des Wohnmobils verlangen.
Ja!
5. Steht C nach dem Rücktritt noch das Anwartschaftsrecht am Wohnmobil zu.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Timon02
15.10.2024, 22:59:50
Aus meiner Sicht waren die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen hier anwendbar (konkret für den Rücktritt beim EV: §§ 508 S. 1, 506 I 1, 498 I). Da es nicht ausdrücklich in der Lösung gewünscht war hierauf einzugehen, wäre es aus meiner Sicht hilfreich, wenn ein qualifizierter Verzug nach § 498 I oder ein Verbraucherdarlehen hier klarer abzulehnen wäre. Vielen Dank im Voraus!