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Definition: Aufwendungen (§ 284 BGB)
22. Mai 2026
8 Kommentare
Was versteht man unter „Aufwendungen“ (§ 284 BGB)?
Aufwendungen sind freiwillige Einbußen/Opfer an rechtlich geschützten materiellen oder immateriellen Gütern.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Felina
9.3.2024, 07:57:46
Haben Aufwendungen immer einen Vermögenswert? Also Arbeitsleistung ist nur eine Aufwendung, wenn sie Geld wert ist (also professionell ist)?
benjaminmeister
23.1.2025, 12:43:02
Sind Aufwendungen nicht eher freiwillige Vermögensopfer und nicht freiwillige Einbußen rechtliche geschützten materiellen und immateriellen Gütern? Die angegebene Quelle kann ich leider nicht nachvollziehen.
Beni
8.7.2025, 22:29:57
Kenne Aufwendungen auch nur als "freiwillige Vermögenseinbußen". so auch nach kurzer recherche: Dauner-Lieb/Langen, BGB Schuldrecht,4. Auflage 2021, § 284 Rn. 19; BeckOK BGB, Hau/Poseck 74. Edition Stand: 01.05.2025, § 284, Rn. 11.
Kristijan
28.1.2026, 19:54:02
Foxxy
28.1.2026, 19:54:46
@[Kristi
jan](323400) Aufwendungen iSd
§ 284 BGBsind freiwillige, zweckgerichtete Vermögenseinbußen (Vermögensopfer), die der Gläubiger im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung macht und die er billigerweise machen durfte; typischerweise Vorbereitungs- und Vertragsschlusskosten. Entgangener Gewinn ist nicht erfasst; Ersatz eigener Arbeitszeit ist umstritten, überwiegend verneint. Zur Ausgangsfrage:
Ja, gebräuchlich ist die Definition als freiwillige Vermögenseinbußen (im Anschluss an § 670 BGB). Die Formulierung mit „Einbußen an rechtlich geschützten materiellen oder immateriellen Gütern“ ist unüblich und missverständlich. Zur genannten Quelle kann ich hier nichts sagen.
Leo Lee
31.1.2026, 21:56:50
Hallo ben
jaminmeister, vielen Dank für die Frage. In der Tat ist der Begriff "Vermögensopfer" häufiger, allerdings werden Aufwendnugen nicht gerade selten auch als freiwllige Vermögenseinbußen bezeichnet. Einbußen und Opfer sind insofern synonym zu handhaben. Siehe etwa MüKo-VVG 3. Auflage, § Looschelders § 83 Rn. 7. Wir haben allerdings "Opfer" ebenfalls ergänzt und möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Leo Lee
31.1.2026, 21:57:10
Hallo ben
jaminmeister, vielen Dank für die Frage. In der Tat ist der Begriff "Vermögensopfer" häufiger, allerdings werden Aufwendnugen nicht gerade selten auch als freiwllige Vermögenseinbußen bezeichnet. Einbußen und Opfer sind insofern synonym zu handhaben. Siehe etwa MüKo-VVG 3. Auflage, § Looschelders § 83 Rn. 7. Wir haben allerdings "Opfer" ebenfalls ergänzt und möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Beni
14.2.2026, 12:56:02
Foxxy erkennt die Defintion „freiwillige Vermögenseinbußen“ immer noch nicht an…
