Definition: Share deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)

29. Dezember 2024

4,8(2.023 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „share deal“?

Beim share deal werden die Gesellschaftsanteile am Unternehmensträger verkauft (=Rechtskauf, §§ 433, 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB) und auf den Käufer übertragen (§§ 398, 413 BGB).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sara

Sara

17.6.2024, 13:13:33

Ist die einschlägige Norm nicht §§ 433, 453 I Alt. 1 BGB s

tat

t § 453 I Alt. 2 BGB?

Dogu

Dogu

14.8.2024, 17:40:33

Wenn sämtliche Anteile verkauft werden, könnte man auch argumentieren, dass der sonstige Gegenstand "Unternehmen" verkauft wird.


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