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Definition: Share Deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)

27. Juni 2026
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Definition

Was versteht man unter „Share Deal“?

Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile am Unternehmensträger verkauft (=Rechtskauf, §§ 433, 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB) und auf den Käufer übertragen (§§ 398, 413 BGB).

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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