Materielles Zivilrecht
Vertragliche Ansprüche
Besonderheiten im Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB)
Grundlagen zum Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 S. 1 BGB)
Grundlagen zum Rechtskauf (§ 453 Abs. 1 S. 1 BGB)
19. August 2025
4,8 ★ (612 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Neben dem Sachkauf (§ 433 BGB), ist vom Kaufrecht auch der Kauf von Rechten (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) und sonstigen Gegenständen (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) umfasst. Wenn Du einen Überblick über die Regelungen hast, ist das schon die halbe Miete. Im Zweifel hilft Dir der Kommentar weiter! Welche Aussagen zum Rechtskauf treffen zu?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!