Definition: Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

19. Mai 2025

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Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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