Definition: Betrieblich veranlasste Tätigkeit


Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt.

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