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Definition: Betrieblich veranlasste Tätigkeit

7. Mai 2026

8 Kommentare


Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AMA

Andeutungstheorie merken sowie Vertreter mit gebundener Marschroute

28.4.2023, 09:23:05

Starker Aufgabentyp

Carl Wagner

Carl Wagner

21.5.2023, 18:01:21

Das freut uns sehr, Nart! Jurafuchs will technische Fortschritte für das Lernen fruchtbar machen :-) Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team

Skra8

Skra8

15.2.2024, 16:46:11

Hi Zusammen, es wird in dieser Lektion empfohlen, in einer Klausur zunächst die Herleitung des Instituts "

innerbetrieblicher Schadensausgleich

" gemäß § 254 BGB analog auszuführen bzw. darauf einzugehen. Hier fände ich es klasse, wenn diese Herleitung vorab einmal kurz thematisiert werden würde. Gruß

Foxxy

Foxxy

17.8.2024, 12:12:36

Hallo Skra8, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team

BASA

Barbara Salesch

28.10.2024, 22:45:12

Zugegeben ein etwas konstruierter Fall, aber

ja

durchaus denkbar: Wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit im Interesse des Betriebs tätig wird, bspw. ein Beschäftigter in der Gastronomie bei seinem Privateinkauf ein Sonderangebot für Ware sieht, von der er weiß, dass sie im Betrieb dringend benötigt wird, diese kauft und dabei einen

Schaden

verursacht. Könnte man das dann noch als betrieblich veranlasst einstufen, mit der Folge, dass der innerbetriebliche

Schaden

sausgleich zur Anwendung käme, Stichwort Freistellungsanspruch?

KR

Kristin

25.2.2026, 15:28:35

@[Foxxy](180364)

Foxxy

Foxxy

25.2.2026, 15:29:21

Ja

, aber nur unter Voraussetzungen. Betrieblich veranlasst ist eine Tätigkeit, wenn sie dir vertraglich übertragen ist oder du sie objektiv im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführst und sie der Organisations- und Risikosphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist; der Zeitpunkt (außerhalb der Arbeitszeit) ist dafür unerheblich. Beim spontanen Kauf im Rahmen deines Privateinkaufs liegt das nur vor, wenn du dazu befugt warst (Aufgabenkreis, ausdrückliche/konkludente Billigung, betriebsübliche Praxis) oder eine Eilsituation bestand, die ein sofortiges Einschreiten nahelegte. Dann greift der innerbetriebliche

Schaden

sausgleich mit Freistellungsanspruch je nach Ver

schuld

ensgrad (leicht: Freistellung, normal: Quote, grob: regelmäßig keine). Fehlt Zuweisung/Billigung, ist es meist eine private

Gefälligkeit

; dann kein

innerbetrieblicher Schadensausgleich

.