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Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Betrieblich veranlasste Tätigkeit
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Definition: Betrieblich veranlasste Tätigkeit
7. Mai 2026
8 Kommentare
Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?
Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Andeutungstheorie merken sowie Vertreter mit gebundener Marschroute
28.4.2023, 09:23:05
Starker Aufgabentyp
Carl Wagner
21.5.2023, 18:01:21
Das freut uns sehr, Nart! Jurafuchs will technische Fortschritte für das Lernen fruchtbar machen :-) Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
Skra8
15.2.2024, 16:46:11
Hi Zusammen, es wird in dieser Lektion empfohlen, in einer Klausur zunächst die Herleitung des Instituts "
innerbetrieblicher Schadensausgleich" gemäß § 254 BGB analog auszuführen bzw. darauf einzugehen. Hier fände ich es klasse, wenn diese Herleitung vorab einmal kurz thematisiert werden würde. Gruß
Foxxy
17.8.2024, 12:12:36
Hallo Skra8, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
Barbara Salesch
28.10.2024, 22:45:12
Zugegeben ein etwas konstruierter Fall, aber
jadurchaus denkbar: Wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit im Interesse des Betriebs tätig wird, bspw. ein Beschäftigter in der Gastronomie bei seinem Privateinkauf ein Sonderangebot für Ware sieht, von der er weiß, dass sie im Betrieb dringend benötigt wird, diese kauft und dabei einen
Schadenverursacht. Könnte man das dann noch als betrieblich veranlasst einstufen, mit der Folge, dass der innerbetriebliche
Schadensausgleich zur Anwendung käme, Stichwort Freistellungsanspruch?
Kristin
25.2.2026, 15:28:35
@[Foxxy](180364)
Foxxy
25.2.2026, 15:29:21
, aber nur unter Voraussetzungen. Betrieblich veranlasst ist eine Tätigkeit, wenn sie dir vertraglich übertragen ist oder du sie objektiv im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführst und sie der Organisations- und Risikosphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist; der Zeitpunkt (außerhalb der Arbeitszeit) ist dafür unerheblich. Beim spontanen Kauf im Rahmen deines Privateinkaufs liegt das nur vor, wenn du dazu befugt warst (Aufgabenkreis, ausdrückliche/konkludente Billigung, betriebsübliche Praxis) oder eine Eilsituation bestand, die ein sofortiges Einschreiten nahelegte. Dann greift der innerbetriebliche
Schadensausgleich mit Freistellungsanspruch je nach Ver
schuldensgrad (leicht: Freistellung, normal: Quote, grob: regelmäßig keine). Fehlt Zuweisung/Billigung, ist es meist eine private
Gefälligkeit; dann kein
innerbetrieblicher Schadensausgleich.
