Schema: Innerbetrieblicher Schadensausgleich

19. Mai 2025

9 Kommentare

4,8(41.927 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du den vertraglichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen einen seiner Arbeitnehmer für Sachbeschädigungen (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

  1. Schuldverhältnis (Arbeitsverhältnis)

  2. Pflichtverletzung

  3. Verschulden (§§ 619a, 276 Abs. 1, 2 BGB)

  4. Konkretes Mitverschulden des Arbeitgebers (§§ 254, 278 S. 1 BGB)

  5. Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung (§ 254 BGB analog)

    1. Herleitung des Haftungsprivilegs (Richterrecht)

    2. Voraussetzungen des Haftungsprivilegs

      1. Geschützter Personenkreis

      2. Betrieblich veranlasste Tätigkeit

    3. Rechtsfolge (Umfang der Haftungsbegrenzung)

  6. Schaden

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JJO

JJO

30.5.2024, 12:01:29

Der Gesetzgeber spricht im Rahmen von vertraglichen Ersatzansprüchen vom "Vertretenmüssen". Den Terminus "Ver

schuld

en" gibt es nur im Deliktsrecht. Wäre super, wenn ihr das im Aufbau ändern könntet! Spitzfindige Prüfer hassen es, wenn die Begriffe verwechselt werden.

CR7

CR7

11.6.2024, 19:42:11

Schließe mich an (Wortlaut)

Lord Denning

Lord Denning

19.7.2024, 12:21:36

Tatsächlich wird das „Ver

schuld

en“ auch im

Schuld

recht verwendet, gerade am § 278 S. 1 wird hier aber die Differenzierung der beiden termini offensichtlich, weshalb insofern das Vertretenmüssen in der Tat korrekter wäre


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community