Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Schema: Innerbetrieblicher Schadensausgleich
20. Februar 2026
16 Kommentare
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Wie prüfst Du den vertraglichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen einen seiner Arbeitnehmer für Sachbeschädigungen (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?
Schuldverhältnis (Arbeitsverhältnis)
Verschulden (§§ 619a, 276 Abs. 1, 2 BGB)
Konkretes Mitverschulden des Arbeitgebers (§§ 254, 278 S. 1 BGB)
Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung (§ 254 BGB analog)
Herleitung des Haftungsprivilegs (Richterrecht)
Voraussetzungen des Haftungsprivilegs
Geschützter Personenkreis
Rechtsfolge (Umfang der Haftungsbegrenzung)
Schaden
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JJO
30.5.2024, 12:01:29
Der Gesetzgeber spricht im Rahmen von vertraglichen Ersatzansprüchen vom "
Vertretenmüssen". Den Terminus "Ver
schulden" gibt es nur im
Deliktsrecht. Wäre super, wenn ihr das im Aufbau ändern könntet! Spitzfindige Prüfer hassen es, wenn die Begriffe verwechselt werden.
CR7
11.6.2024, 19:42:11
Schließe mich an (Wortlaut)
Lord Denning
19.7.2024, 12:21:36
Tatsächlich wird das „Ver
schulden“ auch im
Schuldrecht verwendet, gerade am
§ 278S. 1 wird hier aber die Differenzierung der beiden termini offensichtlich, weshalb insofern das
Vertretenmüssenin der Tat korrekter wäre
Beni
21.11.2025, 16:21:55
Wäre top, wenn ihr das ändern könntet.
beschuhterfuß
5.12.2025, 14:39:41
Die AGL ist dann also §§ 280 I, 241 II?
Foxxy
5.12.2025, 14:40:19
.
Anspruchsgrundlage sind §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 611a BGB. Prüfung: Arbeitsverhältnis;
Pflichtverletzung(Obhuts-/Sorgfaltspflichten); Schaden; Ver
schulden des Arbeitnehmers (Beweislast § 619a, Maßstab § 276); konkretes Mitver
schulden des Arbeitgebers (§ 254; Zurechnung
fremden Ver
schuldens auf Arbeitgeberseite
§ 278S. 1). Anschließend
innerbetrieblicher Schadensausgleich(Richterrecht): § 254 analog; Voraussetzungen: Arbeitnehmer aus dem geschützten Kreis,
betrieblich veranlasste Tätigkeit; Rechtsfolge: Haftungsbegrenzung nach Ver
schuldensgrad (leichte
Fahrlässigkeitkeine Haftung, mittlere
FahrlässigkeitQuotelung,
grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz regelmäßig volle Haftung; bei grober
Fahrlässigkeitausnahmsweise Quotelung bei besonderen Betriebsrisiken/Versicherung).
beschuhterfuß
5.12.2025, 14:43:57
Also in der Klausur würde ich praktisch schreiben: "In Betracht kommen könnte ein
Anspruchauf Schadensersatz gem. §§ 280 I, 241 II i.V.m. den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs“? oder doch gem. §§ 280 I, 241 II i.V.m § 611a?
imio
15.12.2025, 22:46:43
@[
erbensucher29](314601) In der Klausur würdest du schreiben, dass der
Anspruchdes Arbeitgebers auf Schadensersatz sich aus §§ 280 I, 241 II, 611a BGB ergeben könnte. Hier in diesem Kapitel wird immer nur §§ 280 I, 241 II als
Anspruchsgrundlage zitiert, aber ich würde immer auch das
Schuldverhältnis nennen. Die
Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichswürdest du aber nicht in der
Anspruchsgrundlage nennen. Denn daraus ergibt sich
janicht der
Anspruchselbst, sondern lediglich die Haftungsbeschränkung.
Steen
5.1.2026, 20:55:48
Sehe ich auch so wie @[imio ](245537) Das ist nicht mit dem
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Drittervergleichbar. Beim VSD besteht zwischen Geschädigtem und Schädiger zunächst kein
Schuldverhältnis. Dieses wird erst über die Einbeziehung des Dritten in den
fremden Vertrag konstruiert, weshalb man den VSD bereits im Rahmen der
Anspruchsgrundlage (z.B. § 280 I BGB) prüft und dort die Voraussetzungen wie Leistungsnähe, Gläubigerinteresse usw. feststellt. Beim innerbetrieblichen Schadensausgleich ist das anders: Der Schadensersatz
anspruchgegen den Arbeitnehmer entsteht dem Grunde nach ganz normal. Die
Haftungsprivilegierungbetrifft nicht das Bestehen, sondern nur den Umfang der Ersatzpflicht. Deshalb wird sie erst auf der Rechtsfolgenseite, regelmäßig beim Schaden bzw. bei der Frage der Haftungshöhe, berücksichtigt. Also: VSD = haftungsbegründend ->
TatbestandUnd
innerbetrieblicher Schadensausgleich= haftungsbegrenzend -> Rechtsfolge
beschuhterfuß
6.1.2026, 11:49:48
Vielen Dank! @[imio ](245537) @[Steen](197720)
