Definition: Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB)
Definiere den Begriff „Handelsgesellschaft“ (§ 6 Abs. 1 HGB):
Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB) sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird.
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