Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)

Definition: Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)

22. November 2024

4,8(3.722 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wann liegt eine „Lieferung einer anderen Sache“ vor (§ 434 Abs. 5 BGB)?

Die Lieferung einer anderen Sache steht einem Sachmangel gleich, wenn die andere Sache nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers in Erfüllung des Kaufvertrags geliefert worden ist (Tilgungsbestimmung). Der Käufer muss also davon ausgehen können, dass der Verkäufer mit der Lieferung seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen will.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen