Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäft, einseitiges (vor § 104 BGB)
Definition: Rechtsgeschäft, einseitiges (vor § 104 BGB)
17. April 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (19.852 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff „einseitiges Rechtsgeschäft“:
Das einseitige Rechtsgeschäft erfordert nur eine Willenserklärung. Beispiel: Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Linda
29.11.2021, 22:47:20
Tolle Aufgaben!

Lukas_Mengestu
30.11.2021, 09:29:32
Vielen Dank, Linda!
Law_yal_life
18.9.2023, 11:50:42
Was sind weitere BeiSpiele einseitige RG NEBEN dem Testament?
Nils
4.9.2024, 19:48:54
Liegt nicht auch einseitiges Rechtsgeschäft vor wenn dieses empfangen bzw. zugestellt werden muss bspl. Kündigung eines Mietvertrags.
Jan-Simon
13.9.2024, 16:51:18
Jap! Kann empfangsbedürftig oder nicht sein. Jedenfalls aber nur eine WE erforderlich