Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Maßnahme gleicher Wirkung - Dassonville Formel (Art. 34 AEUV)
Definition: Maßnahme gleicher Wirkung - Dassonville Formel (Art. 34 AEUV)
Nach Art. 34 AEUV sind mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Wie und nach welcher Formel wird der Begriff der „Maßnahmen gleicher Wirkung“ definiert?
Eine Maßnahme gleicher Wirkung ist nach der Dassonville-Formel des EuGH jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.
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