Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Geringwertigkeit einer Sache (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)
Definition: Geringwertigkeit einer Sache (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)
13. Juli 2025
21 Kommentare
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Wann ist eine Sache „geringwertig“ (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)?
Die Sache ist geringwertig, wenn der Verkehrswert der Sache bei circa 25 € liegt. Dies ist allerdings umstritten. Andere Ansichten vertreten Grenzwerte von 30 € bzw. 50 €.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch
25.10.2021, 23:14:01
M. E. vertritt der u. a. BGH einen Schwellenwert von 25 €. Siehe etwa BGH, B. v. 09.07.2004 - AZ.: 2 StR 176/04; Fischer, StGB, 66. Auflage 2019, § 243 Rn. 25; vgl. außerdem KG, B. v. 13.01.2010 - AZ.: (1) 1 Ss 465/09 (23/09).

Lukas_Mengestu
26.10.2021, 10:01:30
Hallo Tigerwitsch, das von dir zitierte Urteil aus dem Jahre 2004 dürfte tatsächlich die letzte Entscheidung des BGH zur
Geringwertigkeitsschwelle gewesen sein. Es dürfte zweifelhaft sein, ob er diese auch heute noch hier ziehen würde. Jüngere Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2017, 12) tendieren eher dazu, die Schwelle deutlich anzuheben. Aber wir nehmen die 25€ gerne noch mit auf, um die Spanne deutlich zu machen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Geithombre
25.1.2024, 20:14:29
Ich sehe das ganz genauso, dass die Grenze angehoben gehört. Dann könntet ihr aber gerne die entsprechende Frage in der Einheit anpassen, bei der starr die Grenze von 25 als allein richtig vorgegeben wird (im Fall ging es meine ich um einen Sachwert von ca 30€, falls das bei der Suche danach hilft 😉).
Hendrik
4.2.2022, 21:36:00
Als mögliche Idee für Definitionen: “Einfach” Vokabel Karten implementieren.

Lukas_Mengestu
7.2.2022, 12:07:11
Danke für den Hinweis, Hendrik. Wir hatten dies anfangs überlegt und uns im Ergebnis dann dafür entschieden, die Defintionen mittels Lückentexte zugänglich zu machen. Dies entspricht etwas mehr unserer Didaktik, da man hier aktiv die Aufgabe bearbeiten muss um weiterzukommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lafrantastique
13.3.2024, 16:55:18
Ich finde Hendriks Vorschlag super! Ich würde mich auch sehr über diese Funktion freuen
Dogu
4.4.2024, 18:10:08
Es fehlt als Ergänzung noch, dass eine Sache ohne Verkehrswert (d.h. reines
Affektionsinteresse) nie geringwertig sein kann.
Tinki
24.9.2024, 13:06:50
@[Dogu](137074) könntest du das vielleicht erklären? Also wie differenziere ich denn dann zwischen den Sachen?
Dogu
24.9.2024, 18:50:48
Ich verstehe deine Frage nicht. Wenn es keinen Verkehrswert gibt, gibt es auch keinen Grund für eine Differenzierung. Es ist keine geringwertige Sache.
Tinki
26.9.2024, 15:51:14
Meine Frage war wirklich nicht so verständlich formuliert. Ich denke, mir ist nicht ganz klar, - was genau mit Verkehrswert eigentlich gemeint ist? Hat nicht so gut wie alles einen? - ob Sachen, die zwar einen Verkehrswert haben, aber vor allem ein
Affektionsinteresse, dann wiederum geringwertig sein können und warum? Wäre das nicht irgendwie widersprüchlich? - insgesamt die Wertung, die dahinter stehen soll, das solche Sachen nicht geringwertig sein können? Denn es ist doch ein obj. Kriterium..
Tinki
26.9.2024, 21:49:17
Got it, danke!

Tim Gottschalk
3.4.2025, 14:55:36
Hallo @[Dogu](137074), du hast damit inhaltlich völlig Recht. Ein Eingehen darauf ist im Rahmen der Definition meiner Meinung nach jedoch nicht erforderlich. Schließlich kommt man zu diesem Ergebnis bereits, wenn man die hier gegebene Definition konsequent subsumiert. Wenn eine Sache keinen Verkehrswert hat, hat sie eben gerade keinen Verkehrswert von unter 25 € und ist damit nicht geringwertig. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
L.Goldstyn
13.6.2024, 19:32:10
An dieser Stelle wäre noch ein Hinweis darauf hilfreich, dass für die
Geringwertigkeitnach § 243 Abs. 2 die Vorstellung des Täters, für §
248ahingegen ein rein objektiver Maßstab relevant ist.

marimo
13.8.2024, 11:52:36
das mit der
geringwertigkeitnach § 243 II ist streitig. soweit ich weiß, ist man sich uneinig, ob ein subjektiver oder objektiver maßstab angewandt werden soll. h.M. ist die anwendung von beidem mit der begründung, dass beides im wortlaut angelegt ist ("geringwertig" obj. -> "bezieht" subj.) Rengier, BT § 3 Rn. 42 also ja, nicht nur die tätervorstellung sondern beides :) idk ob du das nicht auch so gemeint hast, dachte nur vorsichtshalber schreib ich da was zu, falls das andere auch so wie ich verstanden haben.
agi
11.10.2024, 23:22:42
Finde es schade, dass einem die Antwort mit der Wertgrenze von 25€ als falsch angezeigt wird, aber in der Vorgegeben Definition als eine Möglichkeit, je nach Ansicht auftritt. Wäre schön wenn man das korrigieren könnte.
Amelie7
19.12.2024, 16:20:42
Zumal doch der BGH 25 € angenommen hat oder?

Niklas3461
18.3.2025, 17:18:31
Sehe ich genauso.

Tim Gottschalk
3.4.2025, 14:50:38
Hallo @[agi](212798), @[Amelie7](262107) und @[Niklas3461](215434), in der Tat vertritt der BGH weiterhin, dass die Wertgrenze bei 25 € liegt. Wir haben daher nun die Grenze von 25 € als Hauptantwort hinterlegt. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
forste35
8.4.2025, 11:56:58
es ist echt verwirrend, wenn die Antworten geändert wurden und man plötzlich nach x-facher Wiederholung die "gelernte" Antwort als falsch angezeigt bekommt. Danke trotzdem für´s Ausbessern @[Tim Gottschalk](287974) :)