Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)
7. Oktober 2025
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Einer der wichtigsten Bausteine des BGB AT ist der Begriff der „Willenserklärung“. Doch was versteht man unter einer „Willenserklärung“?
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtet ist. Der Erklärende bringt zum Ausdruck, dass nach seinem Willen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten bzw. gelten soll.

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