Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Mittelbare Täterschaft - Deliktisches Minus (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definition: Mittelbare Täterschaft - Deliktisches Minus (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

19. Mai 2025

1 Kommentar

4,8(4.938 mal geöffnet in Jurafuchs)


Woraus ergibt sich grundsätzlich die „unterlegene Stellung“ des Vordermanns (Tatmittler) im Rahmen der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Die unterlegene Stellung des Vordermanns ergibt sich grundsätzlich aus einem Strafbarkeitsmangel (Ausnahme: Sonderfälle des „Täters hinter dem Täter“). Der Vordermann weist auf einer der drei Ebenen (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) ein sog. deliktisches Minus auf und ist deshalb nicht strafbar.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

22.1.2025, 19:16:41

Liebes Jurafuchs-Team, könntet ihr die Definition um eine Erklärung der „

Täter hinter dem Täter

“-Konstellation erweitern?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community