Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Streitstand: Tatmittler hat bereits unmittelbar zur Tat angesetzt
Streitstand: Tatmittler hat bereits unmittelbar zur Tat angesetzt
2. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T plant mit D, wie diese gemeinsam den O erschrecken können. Dazu soll D auf den O mit einer Spielzeugwaffe schießen. T überreicht dem D jedoch eine echte Waffe, was dieser nicht erkennt. Als D auf O schießt, blockiert diese.
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Einordnung des Falls
Streitstand: Tatmittler hat bereits unmittelbar zur Tat angesetzt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Versuch eines Totschlages (§ 212 Abs. 1 StGB) strafbar?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T „Tatentschluss“ bezüglich eines Totschlages?
Ja!
3. Hat T „Tatentschluss“, die Tat durch D zu begehen?
Genau, so ist das!
4. Hat T nach der Einzellösung „unmittelbar angesetzt“?
Ja!
5. Hat T nach der Entlassungstheorie (modifizierte Einzellösung) „unmittelbar angesetzt“?
Genau, so ist das!
6. Hat T nach der Gesamtlösung „unmittelbar angesetzt“?
Ja, in der Tat!
7. Bedarf es vorliegend eines Streitentscheides?
Nein!
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