Definition: Alternativvorsatz (§ 15 StGB)

5. Februar 2025

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Was versteht man unter „Alternativvorsatz“?

Der Täter handelt mit Alternativjurafuchs.de/definitionen/jq7z81g/vorsatz-%C2%A7-276-abs-1-bgb" class="underline">vorsatz und somit auch vorsätzlich, wenn er bei der Tathandlung nicht sicher weiß, ob er dadurch von zwei sich gegenseitig ausschließenden Tatbeständen/Erfolgen den einen oder den anderen verwirklicht, jedoch beide Möglichkeiten in Kauf nimmt.

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