Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)
Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)
11. Juli 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (20.567 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T betäubt zu Hause seine Frau F und legt sie in den Kofferraum seines BMWs. Er will F nach mehrstündiger Fahrt im Wald eine Unterschrift unter eine Generalvollmacht abnötigen und sie dann erstechen. F stirbt bereits auf der Fahrt an Sauerstoffmangel.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Irrtum über den Kausalverlauf (Verfrühter Erfolg)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat zur Tötung (§ 212 StGB) der F bereits unmittelbar angesetzt (§ 22 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
2. Entgleitet dem Täter der Kausalverlauf bereits in der Vorbereitungsphase, liegt eine unwesentliche Abweichung vor.
Nein!
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