Definition: Mittelbarer Besitz
1. Juni 2025
3 Kommentare
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Wann liegt mittelbarer Besitz vor (§ 868 BGB)?
Mittelbarer Besitz (§ 868 BGB) ist eine durch die unmittelbare Sachherrschaft eines Dritten vermittelte tatsächliche Beziehung einer Person zur Sache.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sege
9.4.2025, 15:39:36
Ganz blöde Frage, aber wer ist der Dritte? Es gibt doch nur den unmittelbaren und mittelbaren Besitzer in dem
Besitzmittlungsverhältnis.

Aaliyaa_716
17.4.2025, 12:26:06
@[Sege](241995) Ich denke mit ,,eines Dritten" ist nichts anderes als ,,eines anderen" gemeint. Also der Dritte ist der unmittelbare Besitzer.

Paulah
20.5.2025, 09:00:09
Wie schon in einem anderen Thread erwähnt, ist die Definition falsch. Es muss heißen "
Mittelbarer Besitz(§ 868 BGB) ist eine durch die unmittelbare
Sachherrschafteines a n d e r e n vermittelte tatsächliche Beziehung einer Person zur Sache."