Mittelbarer Besitzer
12. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V verkauft ein Lastenfahrrad an K unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB). Vor vollständiger Zahlung leiht K das Fahrrad jedoch seiner Schwester S aus. Als K zahlungsunfähig wird, tritt V zurück und verlangt von K "Herausgabe".
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Einordnung des Falls
Mittelbarer Besitzer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist mittelbarer Besitzer des Lastenfahrrades?
Ja, in der Tat!
2. Steht V gegen K ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zu, obwohl K nur mittelbarer Besitzer ist?
Ja!
3. Unstreitig ist, dass der mittelbare Besitzer dem Eigentümer auch den unmittelbaren Besitz verschaffen muss.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Dafür, dass der Eigentümer lediglich den mittelbaren Besitz verlangen kann (e.A.), spreche der Charakter des § 985 BGB als „Auskehrungsanspruch“.
Ja, in der Tat!
5. Dafür, dass dem Eigentümer ein Wahlrecht zusteht (h.L.), sprächen prozessuale Gründe.
Ja!
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