Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Rechtfertigungsgründe

Erforderlichkeit der Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 2 StGB)

Definition: Erforderlichkeit der Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 2 StGB)

22. November 2024

4,7(5.500 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Erforderlichkeit der Notwehrhandlung“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

Eine Notwehrhandlung ist erforderlich (§ 32 Abs. 2 StGB), wenn (1) sie geeignet und (2) erforderlich im engeren Sinne ist. Eine Notwehrhandlung ist geeignet, wenn ein Abwehrerfolg nicht von vornherein aussichtslos erscheint. Die Erforderlichkeit im engeren Sinne setzt voraus, dass Art und Maß der Verteidigungshandlung der drohenden Gefahr entsprechen, d.h. die vom Angegriffenen gewählte Verteidigung das mildeste unter gleich tauglichen Mitteln ist.

An die Geeignetheit sind wegen der Bedeutung des Notwehrrechts keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Die Notwehrhandlung muss den Angriff nicht beenden, es reicht aus, wenn eine Abschwächung oder Verzögerung des Angriffs oder einer Verringerung der Gefahr einer Verletzung nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

REB

Reb

3.1.2024, 12:25:30

Reicht es in der Klausur auch aus zu schreiben: Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die das mildeste Mittel ist, den Angriff sofort und ohne Risiko endgültig abzuw

ehre

n?

Pilea

Pilea

1.5.2024, 07:42:23

Ich denke, die Geeignetheit kommt in deinem Satz gut zur Geltung. Allerdings kommt nicht gänzlich zur Geltung, dass es sich um das relativ mildeste Mittel handeln muss. Eine absolute "Mildheit" der Notwehrhandlung ist bei der Notwehr ja gerade nicht erforderlich.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen