Definition: Vermögensschaden

18. Oktober 2025

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Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB)?

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung.

Ein negativer Saldo liegt dann vor, wenn die Vermögensverfügung nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt. Dies ist im Wege einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse zu beurteilen. Es ist umstritten, was unter das strafrechtlich geschützte Vermögen fällt. Die Rechtsprechung geht von dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff aus, während ein großer Teil der Literatur den juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff vertritt.
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