Definition: Vermögensschaden

19. Juli 2025

16 Kommentare

4,7(5.722 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einem „Vermögensschaden“?

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung des Getäuschten. Dabei ist umstritten, was unter das strafrechtlich geschützte Vermögen fällt. Die Rechtsprechung geht von dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff aus, während ein großer Teil der Literatur den juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff vertritt.

Ein negativer Saldo liegt wiederum dann vor, wenn die Vermögensverfügung nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt. Dies ist im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse zu beurteilen. Dabei müssen der Verfügende und der Geschädigte nicht identisch sein!
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen