Definition: Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)
3. April 2025
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Was versteht man unter einer „hoheitlichen Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/Unterordnungs-Verhältnis.
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